FG Köln - Urteil vom 09.04.2003
4 K 3389/00
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 177
EFG 2003, 1149

Entnahme eines Gebäudeteils durch Nutzungsänderung

FG Köln, Urteil vom 09.04.2003 - Aktenzeichen 4 K 3389/00

DRsp Nr. 2003/12795

Entnahme eines Gebäudeteils durch Nutzungsänderung

Eine Entnahme i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG liegt auch ohne Entnahmeerklärung vor, wenn der Steuerpflichtige die bisherige betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts (hier: Gebäudeteil) so ändert, dass es seine Beziehung zum Betrieb verliert und dadurch zu notwendigem Privatvermögen wird.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 Satz 2 ;

Für die Praxis:

Ein Grundstück/Grundstücksteil wird erst notwendiges Privatvermögen, wenn er nicht nur vorübergehend für eigene Wohnzwecke genutzt oder Dritten unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird.

Fundstellen
DStRE 2004, 177
EFG 2003, 1149