Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 131,10 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die Berufung ist gemäß §
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