BFH - Urteil vom 06.09.2000
XI R 19/00
Normen:
EStG § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 431

Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

BFH, Urteil vom 06.09.2000 - Aktenzeichen XI R 19/00

DRsp Nr. 2001/512

Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

Bei einer Entschädigungszahlung, die sich auf zwei oder mehr Veranlagungszeiträume verteilt, ist eine Zusammenballung grundsätzlich nicht gegeben, und eine Anwendung des § 34 EStG kommt demgemäß nicht in Betracht. Besonders gelagerte Ausnahmen können allenfalls im Weg der Billigkeit berücksichtigt werden.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob die Zahlung einer Vorauszahlung auf eine Entschädigung die Anwendung des § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verhindert.

Der ledige Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war seit dem 1. Januar 1969 bei der M-KG beschäftigt. Da der Arbeitsplatz wegfallen sollte, wurde das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvereinbarung vom 26. Mai 1993 zum 31. Dezember 1993 beendet. Der Kläger wurde unter Fortzahlung der Bezüge von der Verpflichtung zu weiterer Arbeitsleistung freigestellt. Im Streitjahr bezog der Kläger einen Bruttoarbeitslohn von 157 039 DM. Für den Verlust des Arbeitsplatzes sollte der Kläger eine spätestens bis zum 31. Januar 1994 fällige Entschädigung in Höhe von 499 200 DM erhalten.