BFH - Urteil vom 03.07.2002
XI R 34/01
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 § 34 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 448

Entschädigung, ergänzende Zusatzleistung; Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers im FG-Urteil

BFH, Urteil vom 03.07.2002 - Aktenzeichen XI R 34/01

DRsp Nr. 2003/2633

Entschädigung, ergänzende Zusatzleistung; Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers im FG-Urteil

1. Ergänzende Zusatzleistungen, die Teil der einheitlichen Entschädigung sind, sind für die Beurteilung der Hauptleistung als einer zusammengeballten Entschädigung unschädlich.2. Die Unbeachtlichkeit von ergänzenden Zusatzleistungen beruht auf einer zweckentsprechenden Auslegung des § 34 EStG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.3. Die in einem Vergleich über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses getroffene Vereinbarung der zeitlich befristeten kostenlosen Überlassung des bereits während des Anstellungsverhältnisses privat genutzten Pkw dient dem Zweck, die Härte des Arbeitsplatzverlustes abzumildern und stellt damit eine ergänzende, für die ermäßigte Besteuerung der Hauptleistung unschädliche ergänzende Zusatzleistung dar.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 § 34 Abs. 1, 2 ;

Gründe: