Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Erlös aus dem Verkauf von Zuckerrübenlieferrechten als Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 a i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) einem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Der Kläger ist seit dem 01.07.1977 Pächter der XXXX und erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Bewirtschaftet werden 20 ha Eigenland und 283 ha Pachtland.
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