Streitig ist die steuerliche Behandlung einer Entschädigungszahlung für die durch eine Straßenbaumaßnahme bewirkte Lärmbeeinträchtigung von Außenwohnbereichen.
Der Kläger ist der gemeinsame Empfangsbevollmächtigte der Mitglieder einer Erbengemeinschaft, für die das beklagte Finanzamt (das Finanzamt - FA -) die Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a Abgabenordnung gesondert festgestellt hat.
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