BFH - Beschluss vom 25.07.2003
XI B 204/02
Normen:
EStG § 34 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1573

Entschädigung, Zusammenballung

BFH, Beschluss vom 25.07.2003 - Aktenzeichen XI B 204/02

DRsp Nr. 2003/13138

Entschädigung, Zusammenballung

Bei einer Entschädigungszahlung, die sich auf zwei oder mehr VZ verteilt, ist eine Zusammenballung nicht gegeben. Die Anwendung des § 34 EStG kommt daher grds. nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 34 ;

Gründe:

1. Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist die Revision zuzulassen, wenn die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) erfordert. Dieses (neue) gesetzliche Tatbestandsmerkmal erfasst die sog. Divergenzrevision nach altem Recht, aber auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte --FG-- (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51). Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung "erfordert" dann eine Entscheidung des BFH, wenn ein FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG.