Streitig ist zwischen den Beteiligten die Zurechnung und ertragsteuerliche Behandlung der von der Klägerin auf dem (vorher) unbebauten Grundstück "A-Straße" errichteten Bauten.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihre Gesellschafter sind:
K (Vater)
Festkapital
2.600,00 DM
26,0 %
S (Sohn)
Festkapital
4.950,00 DM
49,5 %
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