Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.
Die Revision des Klägers gegen das zweite Versäumnisurteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Dezember 2016 - 7 EK 1/14 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Streitwert: 6.000 €
I.
Der Kläger nimmt das beklagte Land auf Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens in Anspruch.
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