FG Niedersachsen, vom 15.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 104/01
Entscheid durch Teilurteil durch das Finanzgericht als ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; Bestimmung der Höhe des Steuermessbetrags nach dem Gewerbeertrag
BFH, Urteil vom 25.02.2010 - Aktenzeichen IV R 24/07
DRsp Nr. 2010/10227
Entscheid durch Teilurteil durch das Finanzgericht als ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; Bestimmung der Höhe des Steuermessbetrags nach dem Gewerbeertrag
1. NV: Entscheidet das FG verfahrensfehlerhaft durch Teilurteil, so liegt darin ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens.2. NV: Ein Teilurteil über die Höhe des Steuermessbetrags nach dem Gewerbeertrag ist nicht statthaft.3. Ein unstatthaftes Teilurteil kann nicht in ein Zwischenurteil umgedeutet werden.