FG Berlin, vom 20.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3253/98
Entscheidung durch Einzelrichter
BFH, Beschluss vom 09.07.2003 - Aktenzeichen IX B 34/03
DRsp Nr. 2003/11905
Entscheidung durch Einzelrichter
»Der Vorsitzende (Berichterstatter), der gemäß § 79a Abs. 3, 4FGO im Einverständnis der Beteiligten anstelle des Senats entscheiden kann, hat sich durch sein Tätigwerden im Verfahren vor einer erstmaligen mündlichen Verhandlung auch dann noch nicht zum sog. konsentierten Einzelrichter hinsichtlich der abschließenden Entscheidung des Rechtsstreits bestellt, wenn er bei einzelnen Verfahrenshandlungen bereits als solcher aufgetreten ist.«