BFH - Beschluß vom 21.01.2000
II B 15/99
Normen:
FGO §§ 90, 94a;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 864

Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

BFH, Beschluß vom 21.01.2000 - Aktenzeichen II B 15/99

DRsp Nr. 2001/13312

Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, entscheidet das FG aufgrund mündlicher Verhandlung. 2. Nach § 94 a FGO kann das FG sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, d. h. auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn der Streitwert bei einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten VA betrifft, 1000 DM nicht übersteigt. 3. Die Bestimmung des Verfahrens nach billigem Ermessen ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Wert des Streitgegenstandes nicht zuverlässig nach einer konkreten Geldleistung bestimmt werden kann und die notwendige Schätzung des Streitwerts zu Unsicherheiten über die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens führen würde.

Normenkette:

FGO §§ 90, 94a;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 864