FG Düsseldorf, vom 05.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3118/02 G
Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im Bereich der Grenzfälle und Übergangsfälle besondere Sachkunde
BFH, Beschluss vom 01.06.2006 - Aktenzeichen IV B 200/04
DRsp Nr. 2006/22578
Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im Bereich der Grenzfälle und Übergangsfälle besondere Sachkunde
»Die Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im Bereich der Grenz- und Übergangsfälle besondere Sachkunde. Holt das Gericht in solchen Fällen kein Sachverständigengutachten ein, muss dies für die Verfahrensbeteiligten erkennbar sein. Die besondere Sachkunde des Gerichts muss sodann in den Urteilsgründen auch nachprüfbar dargelegt werden. Soweit sich dem Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 105/85 (BFHE 149, 231, BStBl II 1987, 376) etwas anderes entnehmen lässt, hält der Senat daran nicht fest.«