Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 01.04.2019 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) einen Anspruch auf Festsetzung von Prozesszinsen zur Einkommensteuer 1999 hat.
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