Das Verfahren wird eingestellt.
II.Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Februar 2019 ist in den Nrn. I. und II. wirkungslos geworden.
III.Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Antragsteller.
IV.In Abänderung von Nr. III. des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Februar 2019 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000,- Euro festgesetzt.
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 23. April 2019 das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Antragsgegnerin hat der Erledigterklärung mit Telefax vom 26. April 2019 zugestimmt. Das Verfahren war daher in entsprechender Anwendung von §
Außerdem war gemäß §
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