FG Köln - Urteil vom 16.02.2022
2 K 1483/19
Normen:
EStG § 44 Abs. 2 S. 1-2;

Entstehen der Kapitalertragsteuer grundsätzlich in dem Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge

FG Köln, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen 2 K 1483/19

DRsp Nr. 2022/11676

Entstehen der Kapitalertragsteuer grundsätzlich in dem Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf ... € festgesetzt.

Normenkette:

EStG § 44 Abs. 2 S. 1-2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Antrag der Klägerin auf vollständige Freistellung gemäß § 50d Abs. 2 Satz 1 EStG die Missbrauchsregelung des § 50d Abs. 3 EStG entgegensteht.

Die Klägerin ist eine am ...2009 gegründete Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Sociedad de la Responsabilidad Limitada (kurz: S.L.; vergleichbar einer deutschen GmbH) mit Sitz in A/Spanien (vgl. Auszug aus dem spanischen Handelsregister, Bl. 15 f. Verwaltungsakte des Beklagten). Gesellschafter zu jeweils 50 % sowie Geschäftsführer der Klägerin sind die in Spanien wohnhaften Brüder B und B1. Beide erhalten von der Klägerin kein tätigkeitsbezogenes Entgelt.