Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld - Familiengericht - vom 20. Dezember 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld - Familiengericht - vom 11. Juni 2018 dahingehend abgeändert, dass die Herrn Rechtsanwalt ... aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf insgesamt 621,78 € festgesetzt werden. Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|