Entstehung der GrESt gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG beim Erwerb von GmbH-Anteilen
FG Köln, Urteil vom 15.07.2009 - Aktenzeichen 5 K 683/06
DRsp Nr. 2010/15389
Entstehung der GrESt gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3GrEStG beim Erwerb von GmbH-Anteilen
1. Bemessungsgrundlage für die aufgrund § 1 Abs. 3 Nr. 3GrEStG beim Erwerb von GmbH-Anteilen festzusetzende GrESt ist der Grundbesitzwert der der GmbH zuzurechnenden inländischen Grundstücke, der gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3GrEStG i. V. mit § 138 Abs. 1BewG gesondert festzustellen ist.2. Der - nicht zu beanstandende - Steuersatz für die GrESt-Festsetzung beträgt gemäß § 11 Abs. 1GrEStG 3,5%.
Streitig ist, ob der notarielle Vertrag vom 26.04.2001 UR-Nr. ... des Notars M zur Entstehung von Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) geführt hat und ob die Klägerin Steuerschuldnerin ist.
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