Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin, eine mit Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2011 gegründete Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - UG -, erwarb mit Kaufvertrag vom 28.11.2011 (Bl. 25 ff. der Gerichtsakte - GA -) von einer Frau B... deren bislang als Einzelunternehmen geführtes Reisebüro zum Übertragungsstichtag 20.12.2011. Es wurden laut Kaufvertrag das Anlage- und Umlaufvermögen (§§ 1, 2 des Kaufvertrags) übertragen, das Arbeitsverhältnis zur einzigen Mitarbeiterin der Verkäuferin fortgeführt (§ 3 des Kaufvertrags) und alle Rechte und Pflichten einschließlich offener Forderungen aus Verträgen mit Kunden übertragen (§ 4 des Kaufvertrags). Es wurde auch der Eintritt der Erwerberin in Dauerschuldverhältnisse der Verkäuferin mit Dritten vereinbart (§ 5 des Kaufvertrags). Die Klägerin führte das Reisebüro in den bisherigen Räumen unter der bisherigen Firma "A..." fort. In § 6 Abs. 2 des Kaufvertrags heißt es: "".
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