FG Hamburg, vom 13.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 8/12
Entstehung der Verbrauchssteuer bei Entnahme von Waren aus einem Steuerlager im Freihafen
BFH, Beschluss vom 09.04.2014 - Aktenzeichen VII R 7/13
DRsp Nr. 2014/10020
Entstehung der Verbrauchssteuer bei Entnahme von Waren aus einem Steuerlager im Freihafen
1. NV: Wird für verbrauchsteuerpflichtige Waren lediglich ein nach § 27 Abs. 12ZollV vorgeschriebener Lieferzettel für Schiffs- und Reisebedarf, nicht jedoch ein elektronisches Verwaltungsdokument nach Art. 21 VStSystRL ausgestellt, entsteht die Steuer mit der Entfernung der Ware aus dem Steuerlager infolge ihrer Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr, denn der Lieferzettel kann das unionsrechtlich vorgeschriebene elektronische Verwaltungsdokument nicht ersetzen.2. NV: Art. 7 Abs. 2 VStSystRL enthält eine als abschließend zu erachtende Aufzählung der Fälle, in denen von einer Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr auszugehen ist, und nicht nur eine Liste ergänzungsbedürftiger Regelbeispiele.3. NV: Der Eingang einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware in den Wirtschaftskreislauf ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der in Art. 7 Abs. 2 VStSystRL festgelegten Steuerentstehungstatbestände.
Die Verbrauchssteuer entsteht, wenn verbrauchssteuerpflichtige Waren ohne formgerechte Eröffnung eines Steuerversandverfahrens unter Verwendung der hierfür vorgeschriebenen Verwaltungsdokumente aus einem im Freihafen liegenden Steuerlager entfernt wird.