Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Kläger sind Ehegatten, die im Streitjahr 2011 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger (geboren 1959) erzielte gewerbliche Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler, der Gewinn wurde gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelt.
Mit Vertrag vom 19.09.2011, worauf wegen der Einzelheiten verwiesen wird, veräußerte der Kläger sämtliche Courtageansprüche aus seinem Kunden- und Vertragsbestand an die A-GmbH . Übergabezeitpunkt war der 01.10.2011.
Als Kaufpreis wurden 165.000 € vereinbart. Dieser sollte laut Vertrag in zwei Raten gezahlt werden. Die erste Kaufpreisrate i.H.v. 99.000 € war sofort zum Übergabezeitpunkt fällig. Die zweite Rate i.H.v. 66.000 € war am 31.01.2013 fällig und wurde durch eine Bankbürgschaft abgesichert, die vom Kläger auch in Anspruch genommen wurde.
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