FG Köln - Beschluss vom 28.06.2004
10 KO 1603/04
Normen:
FGO § 139 Abs. 1 ; BRAGO § 24 Abs. 1 ;
Fundstellen:
JurBüro 2004, 651

Entstehung einer Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Klageverfahren

FG Köln, Beschluss vom 28.06.2004 - Aktenzeichen 10 KO 1603/04

DRsp Nr. 2004/12236

Entstehung einer Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Klageverfahren

1. Im Verfahren des 1. Rechtszugs entsteht eine Erledigungsgebühr wegen "Mitwirkens" des Rechtsanwalts an der Erledigung schon dann, wenn der Rechtsanwalt einem Erledigungsvorschlag des Berichterstatters zustimmt, bei dem das ursprüngliche Klagebegehren im Interesse der außergerichtlichen Beendigung des Rechtsstreits nicht unwesentlich eingeschränkt wird. 2. Eine nicht unwesentliche Einschränkung erreicht der Rechtsanwalt, wenn der Kläger einer Einschränkung seines Begehrens um mehr als 10% zustimmt.

Normenkette:

FGO § 139 Abs. 1 ; BRAGO § 24 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Prozessbevollmächtigten eine Erledigungsgebühr zusteht.