FG Berlin-Brandenburg - Gerichtsbescheid vom 16.02.2012
8 K 8236/09
Normen:
UmwStG § 15; UmwStG § 12 Abs. 1; UmwStG § 12 Abs. 2 S. 1; UmwStG § 12 Abs. 2 S. 2; UmwG § 123 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 708 Nr. 10;

Entstehung eines Übernahmegewinns bzw. -verlusts bei Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Beteiligung der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft Gerichtsbescheid nicht vorläufig vollstreckbar

FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 16.02.2012 - Aktenzeichen 8 K 8236/09

DRsp Nr. 2012/15880

Entstehung eines Übernahmegewinns bzw. -verlusts bei Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Beteiligung der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft Gerichtsbescheid nicht vorläufig vollstreckbar

1. Im Falle des Übergangs eines Teilbetriebs durch Abspaltung entsteht ein Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust nur, wenn die übernehmende Körperschaft Anteile an der übertragenden Körperschaft im Betriebsvermögen gehalten hat. § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG kann nicht entsprechend angewendet werden, wenn es an einer Beteiligung im vorgenannten Sinne fehlt. 2. Ein Gerichtsbescheid ist nicht vorläufig vollstreckbar.

Der Körperschaftsteuerbescheid 2006, der Bescheid für 2006 über den Gewerbesteuermessbetrag, der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2006 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 2006, alle vom 23. Dezember 2008, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Juli 2009 werden dahingehend geändert, dass ein Übernahmegewinn in Höhe von 784.289,76 EUR unberücksichtigt bleibt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Normenkette:

UmwStG § 15; UmwStG § 12 Abs. 1; UmwStG § 12 Abs. 2 S. 1; UmwStG § 12 Abs. 2 S. 2;