Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um die Entstehung und Erstattung einer Terminsgebühr im Rahmen der Kostenfestsetzung.
Die Klägerin - mit Sitz in Q am Chiemsee und vertreten durch einen Rechtsanwalt aus S - nahm den Beklagten - wohnhaft in L - vor dem Landgericht Bochum im Wege der negativen Feststellungsklage bzgl. eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes sowie auf Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch.
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