Der Kläger wendet sich gegen einen Abgabenbescheid, mit dem er vom beklagten Hauptzollamt zur Entrichtung von Eingangsabgaben herangezogen wird.
Anfang August 1999 reiste der ukrainische Staatsangehörige A mit seinem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug - X, amtliches Kennzeichen: 1... - in das Zollgebiet der Gemeinschaft ein, um in der Bundesrepublik Deutschland Verwandte zu besuchen und in Frankreich einen geschäftlichen Termin wahrzunehmen.
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