Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, B und C1 nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Mit Schreiben vom 8. Oktober 2018 ermahnte ihn das Landratsamt S. (im Folgenden: Landratsamt) bei einem Stand von vier Punkten. Es seien drei Ordnungswidrigkeiten (Taten vom 26.2.2015 2 Pkt., 11.5.2016 und 12.3.2018 je 1 Pkt.) im Fahreignungsregister eingetragen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|