Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.4.2022 - Az. 2-
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Wertstufe bis 3.000 € festgesetzt.
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