BFH - Beschluss vom 21.06.2010
VII R 36/08
Normen:
ZK ; ZKDVO ; ZKDVO ; ZKDVO ; ZKDVO ;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 25.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3738/07

Entziehung einer in das Zollgebiet zu verbringenden oder verbrachten Nichtgemeinschaftsware aus der zollamtlichen Überwachung durch Veranlassung einer Ausstellung eines Versandpapiers T2L; Zuständigkeit der Zollbehörden des das Versandpapier T2L ausstellenden Mitgliedsstaates für eine buchmäßige Erfassung des Abgabenbetrags

BFH, Beschluss vom 21.06.2010 - Aktenzeichen VII R 36/08

DRsp Nr. 2010/14126

Entziehung einer in das Zollgebiet zu verbringenden oder verbrachten Nichtgemeinschaftsware aus der zollamtlichen Überwachung durch Veranlassung einer Ausstellung eines Versandpapiers T2L; Zuständigkeit der Zollbehörden des das Versandpapier T2L ausstellenden Mitgliedsstaates für eine buchmäßige Erfassung des Abgabenbetrags

Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung durch Ausstellen eines Versandpapiers T2L Wer für eine in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringende oder bereits verbrachte Nichtgemeinschaftsware die Ausstellung eines Versandpapiers T2L veranlasst, entzieht die Ware der zollamtlichen Überwachung. Zuständig für die buchmäßige Erfassung des Abgabenbetrags sind die Zollbehörden des Mitgliedstaats, in dem das Versandpapier T2L ausgestellt wurde.

Normenkette:

ZK ; ZKDVO ; ZKDVO ; ZKDVO ; ZKDVO ;

Gründe

I.