Entziehung einfuhrumsatzsteuerpflichtiger Waren aus der zollamtlichen Überwachung
FG Hamburg, Urteil vom 31.01.2000 - Aktenzeichen IV 277/99
DRsp Nr. 2007/212
Entziehung einfuhrumsatzsteuerpflichtiger Waren aus der zollamtlichen Überwachung
Bei der Tathandlung des "Entziehens" kommt es nur auf den Erfolg und nicht auf die Vorstellung des Handelnden an. Insbesondere ist es für die Entstehung der Abgabenschuld ohne Bedeutung, ob der Handelnde sich bewusst ist, dass durch seine Handlungen das Zollgut (hier Getreide) der zollamtlichen Überwachung entzogen wird, und ob er diesen Erfolg will.
Normenkette:
VO (EWG) Nr. 2144/87 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 ;
Tatbestand:
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