Erbauseinandersetzung; Betriebsvermögen; Pflichtteilsberechtigte; Aufnahme als Mitunternehmer; Leistung an Erfüllungs Statt; Veräußerungsgewinn - Aufnahme von Pflichtteilsberechtigten als Mitunternehmer führt nicht zu Veräußerungsgewinn
FG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2000 - Aktenzeichen 14 K 2643/96 E
DRsp Nr. 2001/1564
Erbauseinandersetzung; Betriebsvermögen; Pflichtteilsberechtigte; Aufnahme als Mitunternehmer; Leistung an Erfüllungs Statt; Veräußerungsgewinn - Aufnahme von Pflichtteilsberechtigten als Mitunternehmer führt nicht zu Veräußerungsgewinn
Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen durch Aufnahme der Berechtigten in eine neu gegründete Mitunternehmerschaft, in die das (durch Gesamtrechtsnachfolge in den weiteren Mitunternehmeranteil entstandene) Einzelunternehmen des Erben zu Buchwerten eingebracht wird, führt nicht zu einem Veräußerungsgewinn. Denn bei der darin liegenden Leistung an Erfüllungs Statt werden lediglich die zur Erbringung der Einlagen der Pflichtteilsberechtigten erforderlichen Geldbeträge aus dem Einzelunternehmen entnommen.