1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Höhe eines Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG).
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