FG Schleswig-Holstein, vom 05.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 57/02
Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
BFH, Urteil vom 20.09.2006 - Aktenzeichen IX R 17/04
DRsp Nr. 2006/29166
Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
»Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 17. Juli 1995 1 BvR 892/89, BStBl II 1995, 810) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.«