Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Januar 2017 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 142.999,90 €
I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Bescheid des Präsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main, durch den seine Beschwerde gegen eine Herausgabeanordnung der dortigen Hinterlegungsstelle zurückgewiesen worden ist.
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