I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Nichte und Alleinerbin der am 23. Juli 1997 verstorbenen Erblasserin (E). E hatte 1994 eine Eigentumswohnung gekauft. Der Kaufpreis war bis Ende 1996 vollständig gezahlt. Die Auflassung wurde am 3. Juni 1997 erklärt; am 4. August 1997 erfolgte die Umschreibung im Grundbuch. Zum Nachlass der E gehörten auch ein Bankguthaben sowie ein Steuererstattungsanspruch.
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