I.
Der im Jahr 2003 verstorbene Vater (V) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde von seiner Ehefrau, der Mutter (M) der Klägerin, aufgrund eines sog. Berliner Testaments allein beerbt. Erbschaftsteuer war für diesen Erwerb von Todes wegen nicht festzusetzen, weil die der M zustehenden Freibeträge (§§ 16 und 17 des in der u.a. für die Jahre 2003 und 2004 geltenden Fassung -- --) nicht überschritten waren. Die Klägerin ist die Alleinerbin der im August 2004 verstorbenen M.
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