I. Am ... Januar 19XX verstarb Frau A (Erblasserin). Sie wurde durch einen Neffen beerbt. Durch letztwillige Verfügungen hatte die Erblasserin dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ein Vermächtnis ausgesetzt, das im Wesentlichen aus einer Kommanditeinlage, einer Darlehensforderung der Erblasserin gegen die KG, sowie aus dem Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin an der KG bestand.
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