I.
Die Antragstellerin wird vom Antragsgegner (Finanzamt - FA -) mit Erbschaftsteuerbescheid auf Zahlung von Erbschaftsteuer - ErbSt - in Anspruch genommen. Über den dagegen eingelegten Einspruch ist noch nicht entschieden worden.
Im vorliegenden Verfahren begehrt die Antragstellerin gerichtlichen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung.
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