Die Klägerin begehrt für die von ihrer Mutter am ... 2007 geerbten Familienheim-Anteile die Befreiung von der Erbschaftsteuer gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG 2009 aufgrund eines erst am 24. Juli 2009 gestellten Antrags auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 gemäß § Art.
I.
1. Die Mutter der Klägerin lebte in dem Einfamilienhaus, dessen Wohnfläche weniger als 200 qm umfasste. Der Anteil der Erblasserin an dem Einfamilienhaus-Grundstück - neben ihrem Ehemann - betrug 75 % (ErbSt-A Bl. 2, 7, 8, (R, 13, 15 f., 21).
2. Mit dem Tod der Mutter am ... 2007 wurde die Klägerin laut Erbschein vom ... 2007 Alleinerbin (ErbSt-A Bl. 3).
3. Sie zog in das Einfamilienhaus (ErbSt-A Bl. 2, 9, 15 ff., 21).
II.
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