A. Die Nachlasspflegerin für die verstorbene Vorvermächtnisnehmerin wird zum Klageverfahren betreffend die Haftung der Klägerin für die Erbschaftsteuer der Vorvermächtnisnehmerin gemäß § 60 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) beigeladen. Zwecks Information über den Sach- und Streitstand werden Kopien des wesentlichen Inhalts der Gerichtsakte beigefügt und wird hingewiesen auf die Möglichkeit der Einsicht in die zu erwartenden Sachakten gemäß § 78 FGO.
B. Der Rechtsstreit wird gemäß § 6 FGO dem Einzelrichter übertragen.
C. Den Beteiligten werden folgende Hinweise zur weiteren Vorbereitung erteilt:
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