I.
Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Erbschaftsteuerbescheides.
Der Antragsteller begründete mit dem Erblasser, Herrn ..., der 2005 verstarb, 2001 eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Der Antragsteller wurde Alleinerbe nach Herrn .... Mit Erbschaftsteuerbescheid vom 16. August 2006 setzte der Antragsgegner gegenüber dem Antragsteller eine Erbschaftsteuer in Höhe von 60.230,-- EUR fest. Dabei ordnete er den Antragsteller gemäß § 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) der Steuerklasse III zu und berücksichtigte den hierfür vorgesehenen Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG in Höhe von 5.200,-- EUR. Als Erläuterung wurde hierzu ausgeführt, dass der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerrechtlich einem Ehegatten nicht gleichzustellen sei.
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