I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine im April 1992 errichtete GmbH, deren Unternehmensgegenstand der Heizungsbau ist. Ihre Geschäftsanteile wurden jeweils zu einem Viertel von D und seinen drei Kindern gehalten. Zu Geschäftsführern wurde D und sein Sohn G bestellt. D erhielt dafür gemäß Vertrag vom 1. Mai 1992 13 Monatsgehälter von zunächst 3 600 DM, die später --am 1. Juli 1993-- auf 4 300 DM, --am 1. März 1994-- auf 9 000 DM und --am 30. Juni 1995-- auf 7 000 DM angepasst wurden.
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