In dem Rechtsstreit (...)
wird die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 24.03.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.03.2016, soweit ihr nicht abgeholfen worden ist, mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerin aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 01.03.2016 an Kosten 1.051,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2016 an den Beklagten zu erstatten hat.
Die Klägerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.
Der Beschwerdewert wird bis zum 10.06.2016 auf 1.520,80 € und für die Zeit danach auf 1.051,80 € festgesetzt.
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