Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Abhilfebeschluss des Amtsgerichts - Rechtspflegers - Potsdam vom 13. Januar 2017 - 44a
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Rechtspflegers - Potsdam vom 28. November 2016 - 44a
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Berechtigung einer von der Antragstellerin im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemachten Terminsgebühr.
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