Die Klage wird abgewiesen.
II.Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
III.Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten steht in Streit, in welcher Höhe im Streitjahr (2015) Absetzungen für Abnutzung (AfA) im Rahmen einer für den Beigeladenen geführten Ergänzungsrechnung anzusetzen sind.
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