Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 8. September 2015 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. November 2014 im Kostenpunkt und dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.
Der Kläger trägt insoweit die Kosten des Rechtsstreits.
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Unterlassung von Äußerungen.
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