FG Münster - Urteil vom 09.06.2021
13 K 3250/19 E
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; AO § 160 Abs. 1 S. 1;

Erfassung von Bareinzahlungen als steuerpflichtige Einkünfte; Gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

FG Münster, Urteil vom 09.06.2021 - Aktenzeichen 13 K 3250/19 E

DRsp Nr. 2021/12553

Erfassung von Bareinzahlungen als steuerpflichtige Einkünfte; Gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; AO § 160 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über eine Erfassung von Bareinzahlungen als steuerpflichtige Einkünfte im Streitjahr 2017.

Die Klägerin ist geschieden. Im Streitjahr erzielte sie (unstreitig) gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.