Streitig ist die Erfassung von erhaltenen Spenden als körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtige Betriebseinnahmen.
Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, betreibt einen Verlag. Mit ihrem Gesellschaftszweck verfolgt sie das Ziel, das "religiöse Gut aufgrund christlicher Grundlage im Sinne xxx weltweit zu verbreiten". Die Verwirklichung erfolgt durch Herstellung, Produktion und Verbreitung von Druckerzeugnissen, Tonträgern sowie Videokassetten. Alleinige Gesellschafterin bis 23.03.2000 war die B GmbH. Seit diesem Tag werden die Geschäftsanteile zu jeweils 25 % von C , D , E und F gehalten.
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