FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.05.2017
10 K 1859/15
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; KStG § 8b Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2018, 1156
EFG 2017, 1433

Erfassung von Genussrechtsausschüttungen einer kanadischen Tochtergesellschaft als steuerpflichtige Zinserträge

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2017 - Aktenzeichen 10 K 1859/15

DRsp Nr. 2017/9574

Erfassung von Genussrechtsausschüttungen einer kanadischen Tochtergesellschaft als steuerpflichtige Zinserträge

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; KStG § 8b Abs. 1;

Tatbestand

I. Gegenstand des vorliegenden Finanzrechtsstreits sind zwei Problembereiche:

Zum einen ist streitig, ob Genussrechtsausschüttungen der X-A - einer kanadischen Tochtergesellschaft der Klägerin - im Streitjahr 2005 als steuerpflichtige Zinserträge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu erfassen sind oder ob sie unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallen und daher nach § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 i.V. mit § 8b Abs. 1 KStG (in der im Streitjahr gültigen Fassung des KStG 2002, BGBl I 2002, 4144) bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht bleiben (unter II.).

Zum anderen ist streitig, ob die Erträge der Klägerin aus der mittelbaren Beteiligung an der X-B USA (X-B ), im Streitjahr als steuerpflichtige Zinserträge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu erfassen sind oder ob sie unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallen und daher nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht bleiben. Hierbei ist vor allem von Bedeutung, wem die Anteile und Ausschüttungen der X-B steuerlich zuzuordnen sind (unter III.).

II. Genussrechtsausschüttungen der X-A