FG Nürnberg, vom 12.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1527/2008
Erfassung von Kapitalerträgen bei der Veranlagung zur Anrechnung von Steuerbeträgen bei Abgabe einer der Wahrheit nicht entsprechenden Einkommenssteuererklärung
BFH, Beschluss vom 24.08.2009 - Aktenzeichen VII B 42/09
DRsp Nr. 2009/24193
Erfassung von Kapitalerträgen bei der Veranlagung zur Anrechnung von Steuerbeträgen bei Abgabe einer der Wahrheit nicht entsprechenden Einkommenssteuererklärung