VGH Bayern - Beschluss vom 08.07.2020
9 CE 20.1160
Normen:
BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 1; BayBO Art. 68 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 75;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 16956
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 07.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 E 20.586

Erfolglose Beschwerde gegen die Erteilung einer Baugenehmigung an einem Nachbarn; Zugrundeliegender Vergleich der Nachbarn; Fehlender Nachweis der Rücksichtslosigkeit

VGH Bayern, Beschluss vom 08.07.2020 - Aktenzeichen 9 CE 20.1160

DRsp Nr. 2020/11575

Erfolglose Beschwerde gegen die Erteilung einer Baugenehmigung an einem Nachbarn; Zugrundeliegender Vergleich der Nachbarn; Fehlender Nachweis der Rücksichtslosigkeit

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 1; BayBO Art. 68 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 75;

Gründe

I.

Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... Gemarkung G* ... und begehren vom Landratsamt Aschaffenburg eine bauaufsichtliche Anordnung gegenüber der Beigeladenen, die auf dem östlich angrenzenden und in Hanglage abfallenden Grundstück ... Gemarkung G* ... ein Mehrfamilienwohnhaus errichtet.